BRANDSCHUTZ-SEMINARE
Brandschutz und Arbeitsschutz sind Chefsache
„Wir sind verantwortlich, für das was wir tun,
aber auch für das, was wir nicht tun.“
Voltaire, 1694 – 1778
Der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren ist bedeutend.
Arbeitgeber haben arbeitsschutzrechtlich folgende Verpflichtung zum vorbeigenden Brandschutz:
„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der beschäftigten die Maßnahme zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.